Inngau-Mixed-Liga

Satzung Inngau-Mixed-Liga 2024/2025

  1. Internationale Volleyball Spielregeln mit unten folgenden Sonderregelungen.
    (Liberospiel erlaubt, aktuelle Regeln)
  2. Anmeldung der Mannschaften per eMail oder in der Mannschaftsführersitzung.
  3. 3 Staffeln à 6/8/8 Mannschaften (Inngauliga I, Inngauliga II, Inngauliga III)
    Jeder gegen jeden Hin- und Rückrunde.
    Inngauliga I ist die Staffel mit der höchsten Spielstärke, Inngauliga III ist die unterste Staffel.
  4. Jede Mannschaft zahlt € 10,-- zur Kostendeckung. Nach Abzug der Internetseitenkosten wird der Betrag in 7 Teile geteilt. Je zwei Teile erhält der Internetservice und der Spielleiter, je einen Teil erhalten die Staffelleiter.
  5. Einberufen und geleitet wird die Spielrundenversammlung durch den Spielleiter.
    Spielleiter: Erwin Pötzinger Bad Feilnbach durch Akklamation in Mannschaftsführerversammlung 2024 für 2024/25 und 2025/26 gewählt.
  6. Der Spielleiter erstellt die Spielpläne und ist der oberste Schiedsrichter während des Spielbetriebes. Hierbei obliegt ihm in erster Linie die Überprüfung von Entscheidungen von den Staffelleitern auf Übereinstimmung mit dieser Satzung.
  7. Der Staffelleiter koordiniert die Spiele innerhalb seiner Staffel und überwacht die Einhaltung des satzungsgemäßen Spielbetriebes. Er wird jährlich durch die anwesenden Mannschaftsvertreter seiner Staffel mit einfacher Mehrheit gewählt. Er überprüft die eingetragenen Daten auf der Internetseite und fordert fehlende Spielergebnisse ein.
    Staffelleiter 2024/25: Inngauliga I Andi Spindler, Inngauliga II Tobias Kraus, Inngauliga III Maria Daph
  8. Der „Internet-Service“ ist für die Pflege des Internet-Auftrittes zuständig.
    www.inngauliga.de
    Saison 2024/25: Peter Reichenbach
  9. Herren mit gültigem Spielerpass sind nicht zugelassen.
  10. Die Spiele, inclusive der Relegationsspiele sollten bis zum Beginn der Pfingstferien abgeschlossen sein. Alle Spiele die Einfluss auf den ersten Platz der jeweiligen Liga haben, müssen bis zum Beginn des Abschlussturnieres durchgeführt werden.
    Saison 2024/25: Pfingstferienbeginn 7.6.25, Abschlußturnier vorgesehen für 24./25.5.25 aber noch nicht bestätigt.
  11. Es müssen immer mindestens zwei Damen pro Mannschaft auf dem Spielfeld sein. (Ausgenommen bei Verletzung einer Dame während des Spiels ohne Ersatzdame und Fortführung des Spiels mit 5 Personen)
  12. Bei Spielbeginn müssen 6 Personen auf dem Spielfeld sein. Bei Verletzungsausfällen während des Spiels müssen mindestens 5 Personen auf dem Spielfeld sein.
  13. Freier Spielerwechsel (Liga und Mannschaften)
    Die sportliche Fairness ist beim Spielerleihen zu beachten: Inngauliga I: Vorrangig müssen die Spieler der eigenen Mannschaft spielen.
    Auswechslungen während eines Spieles sind hier nicht gemeint, Auswechslungen erfolgen nach den internationalen Regeln
  14. Es gibt zwei Auszeiten pro Satz
  15. Es gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben und ggf. vorhandene Hygienekonzepte der Sportstätten. Bei vorhandenem Hygienekonzept der Sportstätte hat die Heimmannschaft die Gastmannschaft über Einschränkungen zu informieren. Jede Mannschaft muss für sich selbst sicherstellen, dass die aktuellen gesetzlichen Vorgaben von der Mannschaft erfüllt werden. Die Heimmannschaft kann bei Bedarf, z.B. in Rahmen eines Hygienekonzeptes, die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben der Gastmannschaft prüfen.
    Gesetzlich für Bayern Stand 22.8.23 keine Beschränkungen
  16. Jede Mannschaft darf je Saison maximal 2 Spiele verschieben. Verschiebungen auf Grund von Hallensperrungen zählen nicht auf die maximal 2 verschiebbaren Spiele ein.
    Sollte eine Mannschaft mehr Spiele verschieben, werden die zu viel verschobenen Spiele nachträglich als verloren gewertet
  17. Bei Spielverschiebungen verliert die verschiebende Mannschaft das Heimrecht. Dies gilt nicht bei Hallensperre mit kurzfristiger Nachholmöglichkeit des Spiels in der eigenen Halle.
  18. Spielverlegungen müssen der gegnerischen Mannschaft spätestens drei Tage vor dem geplanten Termin mitgeteilt werden. Die Spielverschiebungen sollten möglichst früh mitgeteilt werden und das Spiel sollte möglichst bald nachgeholt oder vorgezogen werden. Die nicht verschiebende Mannschaft teilt spätestens 14 Tage nach dem regulären Spieltermin 2 (oder mehr) Ersatztermine mit. Die verschiebende Mannschaft teilt spätestens 7 Tage nach Bekanntgabe den ausgewählten Termin mit.
    Die Verschiebung trägt der Verschiebende auch im Internet mit Angabe der verschiebenden Mannschaft ein. Nach Eintragen der Spielverschiebung erhalten beide Mannschaftsführer (auch der die Verschiebung eingetragen hat) eine eMail in der die Verschiebung bestätigt werden muss.
  19. Tritt eine Mannschaft zum geplanten oder bereits verschobenen Termin nicht an, wird das Spiel für sie mit 30:75 Bällen, 0:3 Sätzen und 0:3 Punkten als verloren gewertet.
  20. Bestehen während der Austragung eines Spieles Meinungsverschiedenheiten darüber, wie ein Spiel zu werten ist, gilt folgende Regelung:
    - Das Spiel wird normal zu Ende gespielt.
    - Der Einspruch einer Mannschaft wird auf dem Ergebnisbericht vermerkt.
    - Die Entscheidung über die Wertung des Spieles trifft der Staffelleiter.
    - Die beteiligten Mannschaften können Vorschläge zur Wertung machen.
  21. Steigt eine Mannschaft während der Saison aus der Liga aus, so werden die bis dahin von der aussteigenden Mannschaft geführten Spiele storniert.
  22. Spätestens eine Woche nach Spieltermin müssen die Spielergebnisse in das Internet eingepflegt werden. Das Einpflegen erfolgt über einen Link der per eMail von der Homepage versandt wird. Die Ergebnisberichte sind zur späteren Kontrolle von den Mannschaftsführern der Heimmannschaft aufzuheben.
  23. Das Schiedsgericht wird grundsätzlich von der Heimmannschaft gestellt. Es muss wenigstens der 1. Schiedsrichter vorhanden sein. Der 2. Schiedsrichter sollte – muss aber nicht – von der Gastmannschaft gestellt werden.
  24. Die Spiele werden in der Regel am Trainingstermin der Heimmannschaft ausgetragen.
  25. Die Netzhöhe beträgt 2,35 m.
  26. Es wird auf drei Gewinnsätze gespielt.
    Die Sätze enden bei 25 mit 2 Punkten Differenz. (5. Satz bei 15 mit 2 Punkten Differenz).
  27. Die Tabellenberechnung erfolgt der VSPO des BVV.
    11.2: Der Gewinner bei einem 3:0 oder 3:1 erhält drei Punkte, bei einem 3:2 Spiel erhält der Gewinner zwei Punkte und der Verlierer einen Punkt.. Über die Rangfolge entscheidet in absteigender Priorität: 1) die Anzahl der Punkte, 2) die Anzahl gewonnener Spiele, 3) der Satzquotient, indem die Anzahl der gewonnenen Sätze durch die Anzahl der verlorenen Sätze dividiert wird, 4) der Ballpunktquotient, indem die Anzahl der gewonnenen Ballpunkte durch die Anzahl der verlorenen Ballpunkte dividiert wird, 5) der direkte Vergleich zwischen den Mannschaften entsprechend oberer Logik
  28. Bei beibehalten der Staffeln steigt der Staffelsieger auf und der Staffelletzte ab. Der Staffelvorletzte führt mit dem Zweiten der nächstniedrigeren Staffel ein Relegationsspiel aus oder einigt sich. Das Spiel sollte beim Zweiten der nächstniedrigeren Staffel durchgeführt werden der auch für den Terminvorschlag verantwortlich ist. Die Einteilung der Ligen ergibt sich durch die Anmeldungen bei der Spielrundenversammlung vor der neuen Saison durch Abstimmung der Mannschaftsführer.

Für Anregungen und Tipps sind wir Euch jederzeit dankbar.


©2024, Inngauliga, Stand:27.10.2024